Freier Zugang zu Kulturgütern als Menschenrecht und der Entwurf einer europäischen Digitalcharta – ein Kommentar und ein Vorschlag


Von Frank Havemann

Dieser Artikel ist unter der URN urn:nbn:de:kobv:11-100244010 auf dem edoc – Dokumenten- und Publikationsserver der HU verfügbar.

Exzerpt

„Im Papierzeitalter war alle wissenschaftliche wie belletristische Literatur in Bibliotheken frei zugänglich, wenn man von Beschränkungen aus politischen Gründen absieht. Im schlimmsten Fall musste eine geringe Gebühr für die Nutzung der Bibliothek gezahlt werden. Im digitalen Zeitalter darf man nicht dahinter zurückgehen, denn das im Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte postulierte Recht auf kulturelle Teilhabe lässt sich ohne einen weitgehend freien Zugang zu Kulturgütern nicht realisieren. Ein Rückschritt liegt aber vor, denn ein großer Teil allein digital publizierter wissenschaftlicher Information kann von vielen Bibliotheken nicht mehr erworben werden, weil die großen Wissenschaftsverlage ihre Monopolstellung zur unmäßigen Steigerung ihrer Renditen ausnutzen.“

Danksagung

„Mein Dank gebührt hier vor allem dem Jubilar, Prof. Dr. Peter Schirmbacher, für sein frühes und stetiges Eintreten für den freien Zugang zu wissenschaftlicher Information. Ihm ist wesentlich zu verdanken, dass die Humboldt-Universität das Open-Access-Prinzip so früh und deutlich auf ihre Fahnen geschrieben hat.“